Beratungseinsatz
nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wir beraten als Pflegeberater auch nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Personen, die Pflegegeld beziehen, müssen zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung zweimal im Jahr (ab Pflegegrad 4 viermal im Jahr) ein Gespräch mit einem Pflegeberater führen. Hierbei geht es um Themen, wie Hilfsmittelbeschaffung, Hebetechniken, Höherstufung des Pflegegrades, Schmerztherapien, Leistungen für pflegende Angehörige etc.
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Wir sind immer für Sie da. Jeden Tag. 24 Stunden.
Wir sind als Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen in Meinerzhagen, Kierspe, Marienheide und Gummersbach für Sie da.
Ambulanter Pflegedienst
Rosenthal GmbH
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